Leere Flaschen und Gläser noch weit vor den Feiertagen entsorgen
Amtliche Bekanntmachung
Die Gemeinde Wöllstadt möchte die Bevölkerung auf die Pflichten im Rahmen der Straßenreinigung und des Winterdienstes hinweisen
Leider muss derzeit vermehrt festgestellt werden, dass Eigentümer, Besitzer und Mieter ihrer Verpflichtung zur Straßenreinigung gemäß der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Wöllstadt teilweise ungenügend bzw. gar nicht nachkommen.
Deshalb möchten wir auf diesem Weg nochmals auf die gültige Satzung hinweisen, die während der Sprechzeiten im Rathaus der Gemeinde Wöllstadt eingesehen oder von der Homepage der Gemeinde unter www.woellstadt.de heruntergeladen werden kann.
Danach obliegt den Grundstückseigentümer*innen im Gemeindegebiet die Reinigungs- und Räumpflicht innerhalb der geschlossenen Ortslage, die Gehwege einschließlich der Straßenrinne nach Maßgabe des Straßenreinigungssatzung zu reinigen sowie Gehwege bei Schneeanhäufungen zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Als Streumittel sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abgestumpftes Material zu verwenden.
Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wöllstadt wird gebeten, die Straßenreinigungs- und Winterdienstpflicht gut zu erfüllen, um so Unfälle zu vermeiden.
Verstöße gegen die Straßenreinigungssatzung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Geldbußen geahndet werden. Zudem greift bei Personen- bzw. Vermögensschäden das private Haftungsrecht.
Sorgen Sie mit uns für ein sicheres und sauberes Wöllstadt!
Wöllstadt, den 11.01.2024
gez.
Roskoni
Bürgermeister