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Wohnungsamt

Wohnungsbindungsbescheinigungen 

  • Wer eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen will, benötigt eine Berechtigungsbescheinigung nach dem Wohnungsbau- bzw. nach dem Wohnungsbindungsgesetz. 
  • Die Anträge sind in der Verwaltung erhältlich die erforderlichen Einkommensnachweise sind nach Absprache einzureichen 

Bewerbungen zur Anmietung einer Gemeindewohnung 

  • Die formlose Bewerbung ist schriftlich einzureichen. 
  • Die Gründe für die Bewerbung sowie die persönlichen und wirtschaftlichen Bedingungen sind anzugeben.

 

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Aktuelles
 

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